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    Steuern in Dubai

    Einkommens- und Vermögenssteuer
    In Dubai wird keine Einkommenssteuer erhoben. Alle Arten von persönlichen Einkünften sind steuerfrei. Dazu gehören Gehälter, Renten, Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte wie Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne aller Art. Auch eine Vermögenssteuer existiert nicht und es werden auch keine Steuern auf Immobilieneigentum erhoben.

    Immobiliengewinne, Erbschafts- und Schenkungssteuer
    In Dubai wird keine Immobiliengewinnsteuer auf den Wiederverkauf von Immobilien erhoben. Allerdings fällt bei Immobilientransaktionen eine Übertragungsgebühr von 4 % an, die in der Regel vom Käufer bezahlt wird. Erbschaften und Schenkungen müssen weder zum Zeitpunkt des Todes noch bei Erhalt der Erbschaft bzw. Schenkung versteuert werden.

    Mehrwertsteuer
    Am 1. Januar 2018 wurde in den Vereinigten Arabischen Emiraten eine Mehrwertsteuer von 5% eingeführt.

    Firmensteuer
    Seit dem 1. Juni 2023 müssen Firmen, bei welchen der Jahresgewinn AED 375,000 übersteigt, diesen zu 9% versteuern. Firmen, die einen Jahresgewinn unter AED 375,000 erzielen, bleiben steuerfrei. Zudem sind auch bestimmte Branchen und Freezone-Firmen von dieser Firmensteuer ausgenommen.*

    *Stand 1. Juni 2023 - Änderungen bleiben vorbehalten.

    Wohnsitz in Dubai

    Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, eine Aufenthaltsgenehmigung in Dubai zu erhalten:

    Firmengründung
    Als Besitzer einer Firma in Dubai ist man berechtigt, ein Investoren-Visum zu beantragen. Dieses ist jeweils zwei Jahre gültig.

    Hier mehr zu Firmengründungen

    Immobilienerwerb / lokales Depot
    Durch den Kauf einer Immobilie oder die Investition in ein Depot bei einer lokalen Bank, erhält man ebenfalls die Berechtigung, ein Visum zu beantragen.

    Hier finden Sie die genauen Voraussetzungen, die für ein Visum über eine Immobilie (bzw. Depot) erfüllt werden müssen.

    Klassische Anstellung bei einem Unternehmen
    Ein gewöhnliches Arbeitsvisum, das zwei Jahre gültig ist, erhält man durch eine klassische Anstellung bei einem Unternehmen in Dubai.

    Zweiter Lebensmittelpunkt - Dubai schlägt sie alle!

    Der Artikel „Dubai schlägt sie alle“ diskutiert, wo wohlhabende Schweizer, angesichts einer drohenden Erbschaftssteuer von 50 % auf Vermögen über 50 Millionen Franken, ihren Zweitwohnsitz ins Ausland verlegen sollten. Der Schweizer Ökonom Roland V. Weber hat ein Buch verfasst, in dem er die besten Destinationen für eine solche Auswanderung analysiert und bewertet. Wichtige Kriterien sind das Klima, die Sicherheit, die Rechtslage, die Infrastruktur und die Steuerlast.

    Weber ist der Meinung, dass nicht nur Superreiche, sondern auch Personen mit einem Vermögen von einer Million Franken überlegen sollten, ob sie einen Wohnsitz im Ausland in Betracht ziehen. Allerdings sollte die neue Heimat in einem entwickelten Staat liegen. Nach seiner Analyse bleiben 53 Länder als möglichen zweiten Lebensmittelpunkt übrig übrig.

    Dubai und die Vereinigten Arabischen Emirate gelten als besonders attraktiv, wenn man die steuerliche Situation betrachtet, da dort keine Einkommens- oder Erbschaftssteuern anfallen. Diese Region bietet zudem ein angenehmes Klima, moderne Infrastruktur und eine hohe Lebensqualität. Dubai punktet besonders durch seine Internationalität, das milde Klima und die hohe Lebensqualität. Diese Faktoren machen Dubai zu einem erstklassigen Standort für einen Zweitwohnsitz.

    Weber argumentiert, dass es moralisch vertretbar sei, Steuern zu optimieren, wenn die Steuersätze unvernünftig hoch sind. Sein Buch zeigt auf, dass es zahlreiche Alternativen zum Leben in der Schweiz gibt, was auch von der Erbschaftssteuer-Initiative der Jungsozialisten und ihrem möglichen Erfolg beeinflusst werden könnte.