Dubai bietet nicht nur einen erstklassigen Lebensstandard, sondern auch ein steuerfreies Umfeld für private und juristische Personen.
Einkommens- und Vermögenssteuer
In Dubai wird keine Einkommenssteuer erhoben. Alle Arten von persönlichen Einkünften sind steuerfrei. Dazu gehören Gehälter, Renten, Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte wie Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne aller Art. Auch eine Vermögenssteuer existiert nicht und es werden auch keine Steuern auf Immobilieneigentum erhoben.
Immobiliengewinne, Erbschafts- und Schenkungssteuer
In Dubai wird keine Immobiliengewinnsteuer auf den Wiederverkauf von Immobilien erhoben. Allerdings fällt bei Immobilientransaktionen eine Übertragungsgebühr von 4 % an, die in der Regel vom Käufer bezahlt wird. Erbschaften und Schenkungen müssen weder zum Zeitpunkt des Todes noch bei Erhalt der Erbschaft bzw. Schenkung versteuert werden.
Mehrwertsteuer
Am 1. Januar 2018 wurde in den Vereinigten Arabischen Emiraten eine Mehrwertsteuer von 5 % eingeführt.
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, eine Aufenthaltsgenehmigung in Dubai zu erhalten:
Firmengründung
Als Besitzer einer Firma in Dubai ist man berechtigt, ein Investoren-Visum zu beantragen. Dieses ist jeweils zwei Jahre gültig.
Immobilienerwerb / lokales Depot
Durch den Kauf einer Immobilie oder die Investition in ein Depot bei einer lokalen Bank, erhält man ebenfalls die Berechtigung, ein Visum zu beantragen.
Klassische Anstellung bei einem Unternehmen
Ein gewöhnliches Arbeitsvisum, das zwei Jahre gültig ist, erhält man durch eine klassische Anstellung bei einem Unternehmen in Dubai.
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