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    Steuern in Dubai

    Dubai bietet nicht nur einen erstklassigen Lebensstandard, sondern auch ein steuerfreies Umfeld für private und juristische Personen.

    Einkommens- und Vermögenssteuer
    In Dubai wird keine Einkommenssteuer erhoben. Alle Arten von persönlichen Einkünften sind steuerfrei. Dazu gehören Gehälter, Renten, Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte wie Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne aller Art. Auch eine Vermögenssteuer existiert nicht und es werden auch keine Steuern auf Immobilieneigentum erhoben.

    Immobiliengewinne, Erbschafts- und Schenkungssteuer
    In Dubai wird keine Immobiliengewinnsteuer auf den Wiederverkauf von Immobilien erhoben. Allerdings fällt bei Immobilientransaktionen eine Übertragungsgebühr von 4 % an, die in der Regel vom Käufer bezahlt wird. Erbschaften und Schenkungen müssen weder zum Zeitpunkt des Todes noch bei Erhalt der Erbschaft bzw. Schenkung versteuert werden.

    Mehrwertsteuer
    Am 1. Januar 2018 wurde in den Vereinigten Arabischen Emiraten eine Mehrwertsteuer von 5 % eingeführt.

    Wohnsitz in Dubai

    Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, eine Aufenthaltsgenehmigung in Dubai zu erhalten:

    Firmengründung
    Als Besitzer einer Firma in Dubai ist man berechtigt, ein Investoren-Visum zu beantragen. Dieses ist jeweils zwei Jahre gültig.

    Hier mehr zu Firmengründungen

    Immobilienerwerb / lokales Depot
    Durch den Kauf einer Immobilie oder die Investition in ein Depot bei einer lokalen Bank, erhält man ebenfalls die Berechtigung, ein Visum zu beantragen.

    Hier finden Sie die genauen Voraussetzungen, die für ein Visum über eine Immobilie (bzw. Depot) erfüllt werden müssen.

    Klassische Anstellung bei einem Unternehmen
    Ein gewöhnliches Arbeitsvisum, das zwei Jahre gültig ist, erhält man durch eine klassische Anstellung bei einem Unternehmen in Dubai.

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